Das Schulministerium entscheidet für alle Schulen in NRW:
- Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
- Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen. Einzelheiten dazu erfahren Sie zeitnah hier oder über die Klassenlehrerinnen.
- ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.
- NOT-BETREUUNGSANGEBOT: Die Schulen müssen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein Betreuungsangebot bereit halten. Diese Notbetreuung ist für Kinder, deren Eltern in unverzichtbaren Bereichen — insbesondere im Gesundheitswesen — arbeiten. Der Dienst dieser Eltern darf nicht wegen der Betreuung ihrer Kinder ausfallen.