Schul­schließung ab 16.3.2020

13. März 2020

Das Schul­mi­nis­terium entscheidet für alle Schulen in NRW

  1. Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Oster­ferien durch die Landes­re­gierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unter­richt in den Schulen ruht.
  2. Die Schulen haben Kommu­ni­ka­ti­ons­mög­lich­keiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeig­neter Weise sicher­zu­stellen. Einzel­heiten dazu erfahren Sie zeitnah hier oder über die Klassenlehrerinnen.
  3. ÜBERGANGS­RE­GELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzu­stellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unter­richtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzel­heiten regelt die Schulleitung.
  4. NOT-BETREU­UNGS­AN­GEBOT: Die Schulen müssen während der gesamten Zeit des Unter­richts­aus­falls ein Betreu­ungs­an­gebot bereit halten. Diese Notbe­treuung ist für Kinder, deren Eltern in unver­zicht­baren Bereichen — insbe­sondere im Gesund­heits­wesen — arbeiten. Der Dienst dieser Eltern darf nicht wegen der Betreuung ihrer Kinder ausfallen.

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