Risiko­gruppen bleiben der Schule fern — auch weiterhin

5. Juni 2020

Liebe Familien der GGS Hackenberg! Hier finden Sie eine Erklärung, wer zur Risiko­gruppe gehört. Diese Personen — egal ob Kinder oder Erwachsene — möchten wir schützen. 

Für den Präsenz­un­ter­richt ab 15.6.2020 gilt:

a) Sofern Schüle­rinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorer­krankung haben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am
Präsenz­un­ter­richt bis zum Ende des Schul­jahres 2019/2020. Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesund­heit­liche Gefährdung durch den Schul­besuch entstehen könnte — die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. Die Eltern infor­mieren die Schule unver­züglich schriftlich darüber, dass aufgrund einer Vorer­krankung eine gesund­heit­liche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenz­un­ter­richt bei ihrem Kind möglich ist. In Zweifels­fällen kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und ein schul­ärzt­liches oder amtsärzt­liches Gutachten einholen.

b) Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehö­rigen — insbe­sondere Eltern, Geschwister — in häuslicher Gemein­schaft lebt und bei diesem Angehö­rigen eine Corona-relevante Vorer­krankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenz­un­ter­richt, wenn ein ärztliches Attest des betref­fenden Angehö­rigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorer­krankung ergibt. Ist der Schul­lei­terin oder dem Schul­leiter diese Vorer­krankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist die Kenntnis der Vorer­krankung zu dokumentieren.

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