Liebe Familien der GGS Hackenberg! Hier finden Sie eine Erklärung, wer zur Risikogruppe gehört. Diese Personen — egal ob Kinder oder Erwachsene — möchten wir schützen.
Für den Präsenzunterricht ab 15.6.2020 gilt:
a) Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am
Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020. Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte — die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. Die Eltern informieren die Schule unverzüglich schriftlich darüber, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei ihrem Kind möglich ist. In Zweifelsfällen kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.
b) Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen — insbesondere Eltern, Geschwister — in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist die Kenntnis der Vorerkrankung zu dokumentieren.